Staffler klar gegen Umsatzsteuer auf Weiterbildung

Bil­dungs­an­ge­bo­te, die nicht direkt etwas mit dem aus­ge­üb­ten Beruf zu tun haben, sol­len zukünf­tig steu­er­pflich­tig wer­den. Durch den Geset­zes­ent­wurf des SPD-geführ­ten Finanz­mi­nis­te­ri­ums dro­hen daher die Gebüh­ren für all­ge­mei­ne Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te zu steigen.

Für die Abge­ord­ne­te aus dem Wahl­kreis Dach­au-Fürs­ten­feld­bruck Kat­rin Staff­ler ist die Besteue­rung von Bil­dungs­leis­tung der grund­le­gend fal­sche Weg. Sie teilt dabei die Mei­nung des Deut­schen Volks­hoch­schul-Ver­band e.V. (DVV), dass der Begriff der „rei­nen Frei­zeit­ge­stal­tung“ ein untaug­li­ches Abgren­zungs­kri­te­ri­um für die Unter­schei­dung der Besteue­rung der Bil­dungs­leis­tung ist. So wür­de die all­ge­mei­ne Wei­ter­bil­dung, die den über­wie­gen­den Teil des Kurs­an­ge­bo­tes aus­macht, und die nicht einen unmit­tel­ba­ren Bezug zur Berufs­tä­tig­keit haben im Ver­dacht der rei­nen Frei­zeit­ge­stal­tung ste­hen. Die Abge­ord­ne­te betont daher: „Bil­dung endet nicht mit einem Berufs- oder Stu­di­en­ab­schluss, son­dern ist ein lebens­be­glei­ten­der Pro­zess. Gera­de vor dem Hin­ter­grund des tech­no­lo­gi­schen Wan­dels ist die Wei­ter­bil­dung auch abseits des eigent­li­chen Berufs essentiell.“

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Kopf­bild: pix­a­bay geralt